NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr möglich
NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr möglich
Soeben habe ich von einem gut unterrichteten aktiven AT (NAK Süd) erfahren, dass die bisher vorhandene Ruhestands-Regelung für AT's abgeschafft worden ist. Diese beinhaltete, dass ein aktiver Amtsträger der NAK auf eigenen Wunsch nach >= 25 Jahren Amts-Tätigkeit "offiziell" in den Ruhestand versetzt werden kann.
Sprich: Die ehrenhafte Entlass(t)ung vor der ganzen Gemeinde auf eigenen Wunsch hin gibt es nicht mehr. Dies betrifft nicht Ruhesetzungen aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt.
Unabhängig davon, dass diese Regelung wohl ohne offizielle Information abgeschafft wurde, wäre es interessant, über diese Vorgehensweise nachzudenken.
Da wird eine Regelung aufgehoben, die es einem ehrenamtlichen Amtsträger der Kirche ermöglicht, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass dies (zumindest in konservativen NAK-Kreisen) ein "Geschmäckle" hat. Es bleibt nur noch die Möglichkeit einer Amtsrückgabe.
Wer hat das so bestimmt? Bestimm der Bez. AP, wobei dann die Frage ist, ob das so NAK-weltweit gehandhabt wird?
Warum gibt es darüber keine Informationen an die AT's und die Mitglieder?
Was sind die wahren Gründe, dass diese Regelung abgeschafft wurde?
Mit diesem Verhalten unterstreicht die KL Süd aus meiner Sicht einmal mehr den für sie "ach so wertvollen Dienst im Ehrenamt" und öffnet den Spekulationen Tür und Tor. Waren es etwa in letzter Zeit zu viele AT's, die sich in den Ruhestand versetzen ließen? Sind die Terminpläne der zuständigen "Ruhesetzer" zu voll, um derartige Handlungen noch ausführen zu können? Hat die KL Angst vor einer Rückgabe-/Austrittswelle? ...
Ein mit dem Kopf schüttelnder
Gläubiger
Sprich: Die ehrenhafte Entlass(t)ung vor der ganzen Gemeinde auf eigenen Wunsch hin gibt es nicht mehr. Dies betrifft nicht Ruhesetzungen aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt.
Unabhängig davon, dass diese Regelung wohl ohne offizielle Information abgeschafft wurde, wäre es interessant, über diese Vorgehensweise nachzudenken.
Da wird eine Regelung aufgehoben, die es einem ehrenamtlichen Amtsträger der Kirche ermöglicht, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass dies (zumindest in konservativen NAK-Kreisen) ein "Geschmäckle" hat. Es bleibt nur noch die Möglichkeit einer Amtsrückgabe.
Wer hat das so bestimmt? Bestimm der Bez. AP, wobei dann die Frage ist, ob das so NAK-weltweit gehandhabt wird?
Warum gibt es darüber keine Informationen an die AT's und die Mitglieder?
Was sind die wahren Gründe, dass diese Regelung abgeschafft wurde?
Mit diesem Verhalten unterstreicht die KL Süd aus meiner Sicht einmal mehr den für sie "ach so wertvollen Dienst im Ehrenamt" und öffnet den Spekulationen Tür und Tor. Waren es etwa in letzter Zeit zu viele AT's, die sich in den Ruhestand versetzen ließen? Sind die Terminpläne der zuständigen "Ruhesetzer" zu voll, um derartige Handlungen noch ausführen zu können? Hat die KL Angst vor einer Rückgabe-/Austrittswelle? ...
Ein mit dem Kopf schüttelnder
Gläubiger
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
In Bln.-Brdbg. ist diese AT-Regelung bzgl. 25 Jahre Amtstätigkeit nicht bekannt gemacht worden und auch die außer Kraft getretene Regelung nicht.
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Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Vor kurzem wurde in einer Ev. Kirchengemeinde eine Kirchengemeinderätin wegen Umzugs verabschiedet.
Sie war gerade 3,5 Jahre im Amt, als privates Glück sie zum Umzug veranlasste.
Selbstverständlich wurde ihr im Gottesdienst für ihr ehrenamtliches Engagement offiziell gedankt.
Und sie wurde von Pfarrer, Kirchengemeinderat und Gemeinde mit Grußworten, Geschenken, (Tränen), Glückwünschen und Segen verabschiedet.
Sie war gerade 3,5 Jahre im Amt, als privates Glück sie zum Umzug veranlasste.
Selbstverständlich wurde ihr im Gottesdienst für ihr ehrenamtliches Engagement offiziell gedankt.
Und sie wurde von Pfarrer, Kirchengemeinderat und Gemeinde mit Grußworten, Geschenken, (Tränen), Glückwünschen und Segen verabschiedet.
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
gläubiger hat geschrieben:Soeben habe ich von einem gut unterrichteten aktiven AT (NAK Süd) erfahren, dass die bisher vorhandene Ruhestands-Regelung für AT's abgeschafft worden ist. Diese beinhaltete, dass ein aktiver Amtsträger der NAK auf eigenen Wunsch nach >= 25 Jahren Amts-Tätigkeit "offiziell" in den Ruhestand versetzt werden kann.
Sprich: Die ehrenhafte Entlass(t)ung vor der ganzen Gemeinde auf eigenen Wunsch hin gibt es nicht mehr. Dies betrifft nicht Ruhesetzungen aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt.
Unabhängig davon, dass diese Regelung wohl ohne offizielle Information abgeschafft wurde, wäre es interessant, über diese Vorgehensweise nachzudenken.
Da wird eine Regelung aufgehoben, die es einem ehrenamtlichen Amtsträger der Kirche ermöglicht, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass dies (zumindest in konservativen NAK-Kreisen) ein "Geschmäckle" hat. Es bleibt nur noch die Möglichkeit einer Amtsrückgabe.
Wer hat das so bestimmt? Bestimm der Bez. AP, wobei dann die Frage ist, ob das so NAK-weltweit gehandhabt wird?
Warum gibt es darüber keine Informationen an die AT's und die Mitglieder?
Was sind die wahren Gründe, dass diese Regelung abgeschafft wurde?
Mit diesem Verhalten unterstreicht die KL Süd aus meiner Sicht einmal mehr den für sie "ach so wertvollen Dienst im Ehrenamt" und öffnet den Spekulationen Tür und Tor. Waren es etwa in letzter Zeit zu viele AT's, die sich in den Ruhestand versetzen ließen? Sind die Terminpläne der zuständigen "Ruhesetzer" zu voll, um derartige Handlungen noch ausführen zu können? Hat die KL Angst vor einer Rückgabe-/Austrittswelle? ...
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Gläubiger
Wenn ein wahrheitsgetreuer, aktiver Amtsträger der NAK diese Vorgehensweise berichtet, dann hat er normalerweise sichere Quellen. Diese wären eigentlich zu benennen, bevor hier wilde Gerüchte ins Kraut schießen.
Dass eine solche Verordnung eingeleitet wurde, kann ich mir allerdings gut vorstellen. Ob das in Ordnung geht oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls ist mit der vorzeitigen Abdankung ohne familiären oder beruflichen Hintergrund immer Unruhe und Nachdenken in einer Gemeinde verbunden. Eine Amtsniederlegung ohne weitere Erwähnung durch einen übergeordneten AT. hat dann das Geschmäckle von "gesättigter Unzufriedenheit bzw. Hinschmeißen" und welcher AT hat das nach oft jahrelanger Hingabe verdient? Also könnte die Vermeidung eines solchen Vorkommnisses beabsichtigt sein.
Als ich vor Jahren meine Aktivitäten in der NAK beendete, habe ich mich um keine von oben getroffenen Vereinbarungen gekümmert. Ich legte meine Funktionen zu einem kurzfristigen Datum nieder, fertig. Allerdings war dies dann auch mit meinem nahen Abschied aus der Gemeinschaft verbunden. Irgend welche Hinweise seitens der Geschwister gab es nicht, dazu war einfach zu viel Anstand vorhanden. Die von mir vorgeschlagenen Nachfolger wurden tatsächlich kurzfristig berufen und waren mit Feuereifer dabei.
Also irgendwie ist die Angelegenheit nicht so furchtbar aufregend, wenngleich doch ein bisschen „link“.

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Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Das ist aber ein alter Hut. Ein mir bekannter Amtsträger hat die Regelung doch glatt wahrgenommen, als er in einem Rundschreiben vor ca. 2 Jahren davon erfuhr. (In der NAK-Süd) Da stand dann auch drin, dass die Regelung demnächst abgeschafft wird.
Zuletzt geändert von Heidewolf am 30.08.2017, 00:55, insgesamt 1-mal geändert.
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
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Friedrich Rückert
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Werter Brombär,
Ich werde keine Namen hier im Forum nennen. Jedoch ist es so, dass es in einem Nachbarbezirk in letzter Zeit zu mehreren Amtsniederlegungen gekommen ist. Da jeweils nur ein Schreiben der Gemeinde vorgelesen wurde, habe ich versucht zu recherchieren und wurde fündig.
Nachdem ich mich dann unabhängig davon bei einem guten Freund in der Kirchenverwaltung informiert habe, habe ich diesen Post erstellt.
Reichen zwei unabhängig voneinander erfragte und in der Sache identische Informationen, um hier einen Thread aufzumachen? Für mich ja!
Da es in anderen Gebietskirchen bereits ein alter Hut zu sein scheint, ist zusätzlich ein Beweis für die Seriosität meiner Aussage.
Was mich verwundert ist lediglich die Aussage eines engeren Mitarbeiters der Kl, der wiederum andeutete, dass es sich im Grunde darum handele, "dass der Skrupel vor einer Amtsniederlegung" deutlich höher sei, als vor einer "Ruhesetzung auf eigenen Wunsch nach 25 Amtsjahren".
Würde gut ins aktuelle Trauerbild der NAK KL Süd passen...
Gläubiger
Ich werde keine Namen hier im Forum nennen. Jedoch ist es so, dass es in einem Nachbarbezirk in letzter Zeit zu mehreren Amtsniederlegungen gekommen ist. Da jeweils nur ein Schreiben der Gemeinde vorgelesen wurde, habe ich versucht zu recherchieren und wurde fündig.
Nachdem ich mich dann unabhängig davon bei einem guten Freund in der Kirchenverwaltung informiert habe, habe ich diesen Post erstellt.
Reichen zwei unabhängig voneinander erfragte und in der Sache identische Informationen, um hier einen Thread aufzumachen? Für mich ja!
Da es in anderen Gebietskirchen bereits ein alter Hut zu sein scheint, ist zusätzlich ein Beweis für die Seriosität meiner Aussage.
Was mich verwundert ist lediglich die Aussage eines engeren Mitarbeiters der Kl, der wiederum andeutete, dass es sich im Grunde darum handele, "dass der Skrupel vor einer Amtsniederlegung" deutlich höher sei, als vor einer "Ruhesetzung auf eigenen Wunsch nach 25 Amtsjahren".
Würde gut ins aktuelle Trauerbild der NAK KL Süd passen...
Gläubiger
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Japp. Ich weiss, dass mein Vorsteher damals ein paar Mal davon sprach und scherzte, dass er es in Anspruch nehmen wolle.....hans hat geschrieben:In Bln.-Brdbg. ist diese AT-Regelung bzgl. 25 Jahre Amtstätigkeit nicht bekannt gemacht worden und auch die außer Kraft getretene Regelung nicht.
Aber irgendwas offizielles wurde nie publik gemacht. (Wo er es wohl her wusste?

Man, zu Beginn meiner Sabbatzeit hatte ich auch schon 21 Jahre zusammen .....

Hier ist es ja auch ein externer Grund ("Zwang durch privates Glück"), das wäre in der NAK vielleicht auch akzeptabel. Wenn man sich in Zwängen befindet - Partner, Arbeit, Krankheit - ist das immer OK. Der Wunsch nach einer Pause - Sabbatzeit oder "es-reicht-erstmal" sind dagegen schwer einordenbar und somit suspekt.centaurea hat geschrieben:Vor kurzem wurde in einer Ev. Kirchengemeinde eine Kirchengemeinderätin wegen Umzugs verabschiedet.
Sie war gerade 3,5 Jahre im Amt, als privates Glück sie zum Umzug veranlasste. .....
Ich weiss noch, wie ich vor 2 Jahren mein Amt zurückgegeben habe. Da hatte ich urpsprünglich eine andere Erwartungshaltung an den Apostel. Im Gespräch, wo es noch Hoffnung auf mich gab, hatte er ja sehr offen gewirkt. Im GD, wo zwei neue, ebenfalls hochmotivierte ATs gesetzt wurden, gab es dann nach Beendigung des GD (paar Geschwister waren schon aufgestanden, sie setzten sich nochmal) paar nette Worte. Wie wertgeschätzt hätte ich mich gefühlt, wenn er mich kurz nach vorn, in die Mitte der Gemeinde geholt, seine Hand auf meine Schulter gelegt hätte und paar Dankesworte für die 2 Jahrzehnte eherenamtlicher Arbeit gefunden hätte..... So gab es nur paar Sätze mit äußerlich sichtbaren 10m Distanz. War schon komisch bei einer Gemeinde, wo man hineingeboren wurde, Jugendleiter und Musikverantwortlicher war.
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Nachtrag:
Es existiert eine Information, die 2013 an einen eingeschränkten Personenkreis übermittelt wurde. Die Gemeinden wurden aber nicht informiert. Hierin wird die bestehende Regelung mit >= 25 Jahren auf eigenen Wunsch zur Ruhe gesetzt zu werden in eine "Kann-Bestimmung" aufgrund eines BAP-Versammlungsbeschlusses abgeändert.
Somit gilt die Regelung weltweit und auch die alte Regelung war weltweit gültig.
@ centaurea
Genau darum geht es: Ein ehrenamtlich tätiger Mensch sollte unabhängig von seiner Dienstzeit jederzeit frei und eigenständig Entscheidungen über die Beendigung seines Amtes treffen können. Und wenn nach 3,5 Jahren Tränen zum Abschied fliessen, ist das auch ein Zeichen von Wertschätzung! Genau diese fehlt offensichtlich in der NAK und wird durch diese Neuregelung gegenüber den an der Basis tätigen Menschen weiter eingeschränkt/de facto abgeschafft.
@ Bezirks-Elster
Sie treffen mit ihrer persönlichen Erfahrung und Schilderung der verhinderten Ruhesetzung genau den Nagel auf den Kopf!
Es existiert eine Information, die 2013 an einen eingeschränkten Personenkreis übermittelt wurde. Die Gemeinden wurden aber nicht informiert. Hierin wird die bestehende Regelung mit >= 25 Jahren auf eigenen Wunsch zur Ruhe gesetzt zu werden in eine "Kann-Bestimmung" aufgrund eines BAP-Versammlungsbeschlusses abgeändert.
Somit gilt die Regelung weltweit und auch die alte Regelung war weltweit gültig.
@ centaurea
Genau darum geht es: Ein ehrenamtlich tätiger Mensch sollte unabhängig von seiner Dienstzeit jederzeit frei und eigenständig Entscheidungen über die Beendigung seines Amtes treffen können. Und wenn nach 3,5 Jahren Tränen zum Abschied fliessen, ist das auch ein Zeichen von Wertschätzung! Genau diese fehlt offensichtlich in der NAK und wird durch diese Neuregelung gegenüber den an der Basis tätigen Menschen weiter eingeschränkt/de facto abgeschafft.
@ Bezirks-Elster
Sie treffen mit ihrer persönlichen Erfahrung und Schilderung der verhinderten Ruhesetzung genau den Nagel auf den Kopf!
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Naja, nicht ganz. Ich habe mich ja zielstrebig von der Gemeinschaft gelöst und dem Apostel auch keine Wahl gelassen. Ich habe ihm gesagt, was ich tun werde, und das ich das transparent mache. (Information der Gemeinde / offizielle Amtsrückgabe, kein "nicht-mehr-kommen-und-keiner-weiss-warum", da kenne ich auch einige Diakone, die haben alles ruhen gelassen und wurden seit 10 Jahren nicht mehr gesehen (und sind theoretisch noch Diakone).gläubiger hat geschrieben:@ Bezirks-Elster
Sie treffen mit ihrer persönlichen Erfahrung und Schilderung der verhinderten Ruhesetzung genau den Nagel auf den Kopf!
Nein, ich denke, die Ruhestandsregelung soll verdienten, treuen AT dienen, die sich danach in die Bank setzen und jeden GD weiterhin begierig auskaufen. Und möglichen neuzurekrutierenden ATs zeigen: "Komm, mach mit, du machst dich bei uns nicht tot." Mein Beispiel ist eher das eines schwarzen, bockigen Schafs.
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- Beiträge: 1215
- Registriert: 03.03.2009, 11:24
- Wohnort: Zum Glück wieder auf der Suche.
Re: NAK Süd: Keine Ruhesetzung auf eigenen Wunsch mehr mögli
Nun, da gibt es doch ganz klare Worte von BAP Nadolny. 'Ein Kugelschreiber, der nicht mehr gebraucht wird, wird weggeschmissen.'
Deutlicher geht doch wohl nicht mehr.
Das gehört nun mal zur Psycho-Klaviatur des Systems.
Unchristlicher kann man sich doch kaum noch darstellen. Da sollte doch so manchem klar werden, mit wem er es zu tun hat.
Deutlicher geht doch wohl nicht mehr.
Das gehört nun mal zur Psycho-Klaviatur des Systems.
Unchristlicher kann man sich doch kaum noch darstellen. Da sollte doch so manchem klar werden, mit wem er es zu tun hat.
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert