siehe hier: Ordination
Der Amtsträger ist in der Ausführung seines Amtes dem Apostelamt verpflichtet und auf dieses angewiesen.
Die Ausersehung zum Amt liegt grundsätzlich nicht im menschlichen, sondern im göttlichen Willen begründet. Es ist Aufgabe des Apostels, den göttlichen Willen zu erkennen und demgemäß zu handeln.
Der Amtsträger kann seinen Dienst nicht aus eigenem Vermögen verrichten, sondern nur in Verbindung mit dem Apostolat und in der Kraft des Heiligen Geistes. Das Apostelamt ist lehrsetzend und Vorbild für die Verkündigung des Wortes Gottes durch die weiteren Ämter.
Wenn ein Apostel oder sogar Bezirksapostel nichts weiß, gewusst haben will oder gewusst haben sollte, ist er für sein Amt ungeeignet und hat vor der Einsetzung eines Amtsträgers dessen Eignung zum Amt nicht in seiner eigenen Gottesverbindung als ungöttlichen Willen geprüft und erkannt.
Wenn also einer oder auch viele Männer in den Ämtern eigenmächtig handeln,
IST der zuständige Apostel Bezirksapostel sehr wohl in der Verantwortungspflicht für sie! Daraus kann er sich odere andere ihn nicht einfach entbinden.
Es trägt der jeweilige Gebietspräsident für seine Amtsträger die volle Verantwortung, denen er "Kraft des Apostelamtes" und damit (angeblich) im Namen Gottes "Amtsbefugnisse" verliehen hat.
Auch für deren bewussten und unbewussten Missbrauch!
Da gibt es keine Rosinenpickerei, nicht vor Gott und nicht vor den (leichtgläubigen) Mitgliedern der NAK.
Wenn sie es mit sich machen lassen... bitte.
Verflixtes Ding aber auch, der göttliche Wille.