Korrekt, insoweit fließt kein Geld, somdern das Gericht fordert Sicherheitsleistung für den möglichen, eingeklagten Anspruch; wobei dessen Überprüfung erst stattfindet. Und, vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.tergram hat geschrieben:...wobei die Hinterlegung des Betrages auch durch Stellung einer Bankbürgschaft abgewendet werden kann - so jedenfalls in Deutschland. Als Sicherheit würde sich die bürgende Bank beispielsweise Guthaben verpfänden lassen.
Es ging mir um die Aussage:
Diese ist falsch. Das wäre ein Vergleich, der wurde nicht einmal angeboten.Immer vorausgesetzt, dass die genannten Fakten bei GK stimmen, dann hat man Rohn das Angebot per Sicherheitsleistung unterbreitet, ihm über € 7,0 Millionen zukommen zu lassen, wenn er seine Forderungen gegen die drei benannten AT aufgibt.
Die Sprachlosigkeit dürfte in dem nicht unerheblichen Prozeßrisiko begründet sein. Wobei in keiner Art und Weise das Verhalten der Kirchenleitung in diesen Skandalen gerechtfertigt werden soll. Von einem Priester oder Diakon wird erwartet, dass er sein Amt ruhen lässt, wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn laufen. Warum dieses dann bei Aposteln nicht gelten soll, leuchtet wenig ein. Die Auswirkungen für die NAK werden gravierend sein. Das Spendenaufkommen in Deutschland wird drastisch sinken und das Vorgehen und umgehen der Kirchenelitung wird erneut dafür sorgen, dass so manch einer sich die Frage nach der weiteren Amtsausführung stellen wird. Dieses auch unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Thema "Erwählung von Amtsträgern".
Beste Grüße