geir hat geschrieben:Maxi, da hat sich die letzten Jahre nichts geändert:
Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.
Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst
Lieber Geir,
besten Dank zunächst für den vorstehenden Hinweis.
Es tut mir leid, mich wiederholen zu müssen, wenn ich trotzdem erneut schreibe, dass man etwas was erloschen ist, nicht bestätigen kann.
Man kann nur etwas bestätigen, was grundsätzlich noch vorhanden ist.
Für mein Empfinden ist ein Priester nach einem Umzug nach wie vor noch ein Priester mit einem ruhenden Amt und zwar solange, bis er entweder das Amt zurück gegeben hat oder er seines Amtes enthoben wurde.
LG
Matula