Apostelrahmenrichtlinie NRW

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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shalom

Apostelrahmenrichtlinie NRW

#1 Beitrag von shalom » 14.01.2011, 21:37

[urlex=http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/110114_rahmenrichtlinie-zum-gemeindegremium/][ = > NaK-NRW-Glaubensweltwirtschaftsapostel ][/urlex] hat geschrieben: Rahmenrichtlinie zum Gemeindegremium (14. Januar 2011)

Dortmund. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen favorisiert die Einrichtung von "Gemeindegremien". Diese sollen durch die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung den Gemeindevorsteher und die Amtsträger entlasten, damit sich diese noch mehr auf ihre seelsorgerische Verantwortung konzentrieren können… .

Werte Rahmenrichtlinierte, liebe Blankochristen 8),

noch’n Gremium. Das Gremium für besondere Angelegenheiten (GBA) hat den NaK-NRW-Richtlinienaposteln wohl Modell gestanden. Doch das soll uns nicht gremen. Der Artikel weiß von einem Prototyp zu berichten, wo ein initiierter „Initi(n)aktivkreis“ sich um die Arbeitsfelder ÖA, Gebäudetechnik, Sammlungen sowie Brunchen / Catering zu kümmern hat (neben den initinaktivkreisenden (rotierenden) Altarschmück, Putz, Gartenpflegekreisen). Die vielen Kirchenschließungskreise innerhalb der Kirchenleitung im Vollsinn machen auch deutlich erweiterte Fahrdienstkreise notwendig, was ja sicher von der Steuer der Allgemeinheit abgesetzt werden kann.

In kirchenrechtlich unselbständigen Gemeinden soll also die Verantwortung von Aufgaben delegiert werden, damit sich der Amtskörper noch mehr seelsorgerisch auf den immer noch nicht vorhandenen Katechismus (neuer neuapostolischer Glaube) konzentrieren kann :shock: .

Alle Mitglieder im Gemeindegremium sind gleichberechtigt kirchenrechtlich unselbständig. Das klingt doch sehr uneigenverantwortlich. Gerade wenn man bedenkt, dass Brinkmann seine immobilen Schäfchen in eine weltliche „Service-Naktiengesellschaft“ ins Trockene gebracht hat, ist geschickt eingefädelt, wenn es nunmehr zu den Aufgaben des gemeinen Gremiums gehört, für die „Werterhaltung und Pflege des Kirchengebäudes und –grundstücks“ zu sorgen (§2.2.6) :mrgreen: . Was für ein Fortschritt im Dialog ("Apostel im Handel und Wandel").

Ist bei den richtliniengebenden NaK-NRW-Aposteln schon wieder die närrische Jahreszeit ausgebrochen? Die delegierten Aufgaben erinnern mich doch sehr an Maxims Hamsterrad. Und dass das Opfer der Gemeinde zur Finanzierungen von NaK-NRW-Projekten der Zustimmung der kirchenrechtlich unselbständigen Bezirksleitung bedarf (§3.4) halte ich für einen sterkraden Witz.

Doch eines muss man neidlos anerkennen: Gemeindegremiumsschwester hört sich viel besser an als Putzschwester :wink: .

Mit einem lieben Gruß an den „Rahm“ der NaK-NRW in seinen gerahmten Sakristeien und flankiert von esraelitisch ausgefeilten digitalen Richtlinienrahmen unter blauem Blemblem.

shalöm

Philippus

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#2 Beitrag von Philippus » 14.01.2011, 22:50

Gemeindegremium :?: :shock: :P 8)

Meinen die etwa so was wie den guten alten Kirchen- oder Gemeindevorstand, wie es ihn in den evangelischen Kirchen schon lange gibt.

Welche Beschluss- und Entscheidungskompetenzen soll dieses Gremium denn haben?
Wem gegenüber ist das Gremium verantwortlich - Gott, der Gemeinde, dem VO?
Welchen Gestaltungsspielraum soll es geben, und welche konkreten Aufgaben?
Dürfen diese Gremien Kaffee- und Butterfahrten veranstalten oder auch Vorschläge zur Gottesdienstgestaltung, zur Gestaltung des Kirchenraumes oder des Gebäudes, zur Liedauswahl für Gesang- und Instrumentalchöre etc. machen evtl. sogar bis hin zu Vorschlägen zur Personalauswahl für die Ordination zukünftiger Amtsträger?
Wie stehen diese Gremien zum Amtskörper (in realiter!) - auf Augenhöhe, etwa gleichberechtigt in gewisser Weise?
Werden diese Gremien demokratisch gewählt oder nach Reifegrad der Nachfolge bestimmt?
Ist man Gremienmitglied auf Lebenszeit oder im mehrjährigen Rythmus?
Mischen da auch At mit, vielleicht spezielle Zielgruppen- oder Gremien-AT?
Will man etwa bereits gelebte und praktizierte Ideen, wie man sie schon in Blankenese und anderswo so grausam wie erfolgreich ausgemerzt hat, um dann sagen zu können, wie wir doch so fortschrittlich sind?
usw.

"damit sich diese noch mehr auf ihre seelsorgerische Verantwortung konzentrieren können…" - Was bitte ist denn damit gemeint?

Adler

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#3 Beitrag von Adler » 14.01.2011, 23:42

Wie sagt man doch so treffend - "Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild` ich einen Arbeitskreis". 8)


LG Adler

shalom

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#4 Beitrag von shalom » 15.01.2011, 08:02

Philippus hat geschrieben:Gemeindegremium :?: :shock: :P 8)

Meinen die etwa so was wie den guten alten Kirchen- oder Gemeindevorstand, wie es ihn in den evangelischen Kirchen schon lange gibt.

Welche Beschluss- und Entscheidungskompetenzen soll dieses Gremium denn haben?
Wem gegenüber ist das Gremium verantwortlich - Gott, der Gemeinde, dem VO?
Welchen Gestaltungsspielraum soll es geben, und welche konkreten Aufgaben?
Dürfen diese Gremien Kaffee- und Butterfahrten veranstalten oder auch Vorschläge zur Gottesdienstgestaltung, zur Gestaltung des Kirchenraumes oder des Gebäudes, zur Liedauswahl für Gesang- und Instrumentalchöre etc. machen evtl. sogar bis hin zu Vorschlägen zur Personalauswahl für die Ordination zukünftiger Amtsträger?
Wie stehen diese Gremien zum Amtskörper (in realiter!) - auf Augenhöhe, etwa gleichberechtigt in gewisser Weise?
Werden diese Gremien demokratisch gewählt oder nach Reifegrad der Nachfolge bestimmt?
Ist man Gremienmitglied auf Lebenszeit oder im mehrjährigen Rythmus?
Mischen da auch At mit, vielleicht spezielle Zielgruppen- oder Gremien-AT?
Will man etwa bereits gelebte und praktizierte Ideen, wie man sie schon in Blankenese und anderswo so grausam wie erfolgreich ausgemerzt hat, um dann sagen zu können, wie wir doch so fortschrittlich sind?
usw.

"damit sich diese noch mehr auf ihre seelsorgerische Verantwortung konzentrieren können…" - Was bitte ist denn damit gemeint?
Lieber Philippus,

auch die Katholische Kirche hat einen Pfarrgemeinderat. Und die „Apostel Kirche“ scheint auf den Dreh gekommen zu sein, dass sie neuerdings auch so was brauchen, das ähnliche Assoziationen hervorruft, nur halt etwas ganz anderes ist. So verstehe ich denn auch die lapidare (NaK-NRW-Rahmenrichtlinie zum Gemeindegremium) , die den Rahmen der Apostel nicht anrührt. Für den Rahm wird alles wieder gut bleiben.

Den alten Glauben verascht, den neuen Glauben (DNG) – von Aposteln auch Katechismus genannt – noch nicht verfügbar, wird das Schwafeln vom Konzentrieren auf seelsorgerische Verantwortung zum blanken Hohn. Zum Glück setzen sich nakintern immer weniger dorthin, wo die Spötter sitzen und vielen wird sogar die Kirchenbank unter dem Gesäß weggezogen :wink: .

shalom

Philippus

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#5 Beitrag von Philippus » 15.01.2011, 17:49

Na dann ...

Wohl bekomm's :roll: :P 8)

Eine schönen Sonntag allerseits - schön im Sinne von friedens-, gnaden- und segensreich - in welcher Kirche auch immer. :wink:

dietmar

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#6 Beitrag von dietmar » 15.01.2011, 17:59

Philippus hat geschrieben:Na dann ...

Wohl bekomm's :roll: :P 8)

Eine schönen Sonntag allerseits - schön im Sinne von friedens-, gnaden- und segensreich - in welcher Kirche auch immer. :wink:

oder auch ohne Kirche... :lol: :lol: :lol:

Adler

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#7 Beitrag von Adler » 15.01.2011, 19:18

Philippus hat geschrieben:Na dann ...

Wohl bekomm's :roll: :P 8)

Eine schönen Sonntag allerseits - schön im Sinne von friedens-, gnaden- und segensreich - in welcher Kirche auch immer. :wink:
(Fettung v.m.)


Wie wäre es denn mit der Kirche, in welcher die Gesangbücher Henkel haben und die Predigt vom Fass gezapft wird? 8)

Zum Wohle :mrgreen:

LG Adler

rfw

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#8 Beitrag von rfw » 15.01.2011, 19:19

„Rahmenrichtlinie zum Gemeindegremium“, Chapeau!
Aus sicherer Entfernung beobachte ich immer noch die durch Leier-, pardon, Laienpredigt erworbene Fähigkeit, Entscheidendes entschieden, knapp und knackig auf den Punkt zu bringen.

Verschwurbelte Theoretiker und Kritikaster meines Schlages hätten das Gleiche wohl eher umständlich, langatmig und ermüdend als

„Charta der neuapostolischen Haus- und Hofsklavengewerkschaft zur Optimierung der Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben am enteigneten Immobilienbestand“


bezeichnet.

Inhaltlich freilich, und darauf kommt es ja bekanntlich an, läuft beides wohl auf dasselbe hinaus.

Was ist der wahre Kern neuapostolischen Glaubens: Die glauben, ihnen gehören die Kirchen.

Das ist natürlicher wesentlicher Bestandteil des Zubereitens der Braut: Soll die gute doch erst mal selbstorganisiert das Hauswirtschaften lernen. Das übt sich am besten an der unentgeltlichen Pflege der Liegenschaften des Apostelvereins konstituiert als Körperschaft der privaten Pflicht: „Du bezahlst, mir gehört, du pflegst - bis ich verkaufe.“ Öffentlich oder gar recht ist da nix; wohl aber legal. Die Schelme sind wieder die, die bei Zubereiten der Braut an Abkochen denken… Wohl bekomm’s.

So kommt man denn heute schon vom Glauben zum Schauen. Nämlich vom Glauben, dass einem gehört, was man mitbezahlt hat, zum Schauen in die Röhre, wenn man Enteignet und auf die Straße gesetzt wird.

Neue NaherWartung: Aus „Wir warten dein, O Gottessohn“ wurde „Wir warten der NAK ihr klein‘ Häuschen“.

Man darf sicher sein: Die leisen Akzentverschiebungen vom Erwarten zum Warten und vom Zubereiten zum Abkochen werden sicher wieder gebührend als Reform, wenn nicht gar als Reformation gefeiert.

Die Gemeinden geschrumpft, der alte Katechismus verbrannt, die relativ neuen Kirchen verscherbelt – das klingt eher nach 30jährigem Krieg als nach „Vollendung“.

Es sei denn, der Herr steht mehr auf Asche und Kohle als auf würdige Bräute :mrgreen:

Adler

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#9 Beitrag von Adler » 15.01.2011, 19:37

Wenn der Gemeinde-VO einer NAK-Gemeinde, nicht einmal souverän entscheiden darf, wen er zum Weihe-GD nach einem Erweiterungsbau einläd, was soll denn dann bitteschön ein Gemeindegremium entscheiden dürfen :shock: :?:

Ich kann mir in heutiger Zeit kaum, oder besser gesagt gar nicht, vorstellen, dass so ein Gemeindegremium z.B. mitbestimmen darf, ob eine Gemeinde geschlossen wird oder nicht. Das Ganze ist doch nur wieder eine Nebelkerze um die Sicht der ACK auf die NAK zu verschleiern. Frei nach dem Motto: "... seht mal, wir haben auch eine Mitbestimmung durch ein Gemeindegremium - wir sind ja gar nicht autoritär ... "

Alle Gemeindemitglieder dürfen sich einbringen und mitgestalten - na wunderbar - aber nur so lange, wie sich die Mitglieder des Gremiums, mit ihren Meinungen und Ansichten auf der gleichen Welle wie der Gemeinde- und Bezirksleiter befinden. Weichen die Meinungen und Ansichten der Gremiumsmitglieder davon ab, ist sehr bald Schluss mit lustig und es wird nach dem Muster von HH-Blankenese verfahren! Ist doch alles nur "Sand in die Augen streuen". :?

LG Adler

shalom

Re: Apostelrahmenrichtlinie NRW

#10 Beitrag von shalom » 16.01.2011, 07:49

Machen Sie sich bitte Ihr eigenes Bild von der neuen „Rahmen-Richtlinie:wink: ,

das erste würdige Selbstbild von der neuen Apostelrahmenrichtlinie in der neuapostolischen Gremienlandschaft von zig Beauftragungen war bereits im Vorfeld Undercover auf gk zu bestaunen gewesen (frische Brise bleibt im Rahmen) . Trägt ein berufenes Gemeindegremiumsglied so ein Bild im Herzen (Stap. in Öl), gehört es zu jenen für würdig zu befindenden Bräuten, die immer genug neuapostolisches Öl bei sich haben und für höhere Dienstleistungen prädestiniert sind.

shalöm

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