Loreley 61 hat geschrieben: ↑07.10.2022, 14:20
Steht diese Aussage nicht in Widerspruch zu der Einschränkung (nur wo es die Gemeinde/Gesellschaft annimmt) die der Stap. gemacht hat?
Hallo Loreley 61,
in der Neuapostolischen Kirche fällt das Erkennen einer Erwählung zum Amtsträger dem zuständigen Apostel zu. Wir sind uns vermutlich einig, dass hier kluge Entscheidungen im günstigsten Fall auf guter Menschenkenntnis oder profunden Fähigkeiten im Personalmanagement beruhen. Seit einigen Jahren wird in einem Gespräch mit dem Kandidaten auch ein Nein akzeptiert.
Beide Schritte, das Erkennen der Erwählung durch den zuständigen Apostel und die Zustimmung des Kandidaten sind quasi identisch mit dem „Willen Gottes“.
Bei der zukünftigen Ordination einer Frau wird das nicht anders sein. Wenn eine Gemeinde keine Frau akzeptieren würde, würde der zuständige Apostel wohl auch keine göttliche Erwählung einer Frau zum Amt erkennen. Und würde dennoch eine Frau gefragt, wird sie – weise, wie Frauen nun einmal sind – ein solches Angebot auch ausschlagen.
Aufgrund der Identität des „Willens Gottes“ mit dem zugrundeliegenden Findungsprozess ist dein Fallbeispiel („Wenn nun Gott eine Frau für einen Amtsauftrag ausersieht aber die betreffende Gemeinde z.B. in Sambia oder sonstwo keine Frau im Amt akzeptiert....was dann?“) wohl nur hypothetischer Natur.
JlS sagt in seiner Video-Ansprache: „Jetzt liegt es in der Verantwortung des Apostolats, eine Entscheidung für die Zukunft der Kirche zu treffen. Jesus Christus hat den Aposteln die Vollmacht übertragen, das Gemeindeleben zu ordnen.“
Ich lese heraus, dass es einerseits um die Zukunft der Kirche geht und andererseits um die Ordnung des Gemeindelebens.
Der Wille Gottes wird in seiner Ansprache auch nicht bemüht, sondern lediglich das Recht der kirchenleitenden Apostel, eine solche Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden und die Ordnung des Gemeindelebens zu treffen.
Betrachte ich das Handeln der neuapostolischen Kirchenleitung in der Frage der Frauenordination wohlwollend, würde ich die von dir beschriebenen Widersprüche nicht so stark gewichten.
Ich würde allerdings deinen berechtigten Anfragen weitere hinzufügen:
Anders als in der NAK erkennen Gläubige anderer Kirchen ihre Berufung zum Amt selbst und nicht ausschließlich der ranghöhere Geistliche. So gibt es z.B. eine ganze Reihe von Frauen, die sich zum Priesteramt in der RKK berufen fühlen (vgl.: Weil Gott es so will: Frauen erzählen von ihrer Berufung zur Diakonin und Priesterin, Philippa Rath (Hrsg.), Herder, 2021).
Anders als in der NAK erkennt/ ernennt der amtierende Papst seinen Nachfolger nicht selbst, sondern überlässt es den Kardinälen, den diesbezüglichen Willen Gottes zum Durchbruch zu verhelfen…
Zurück zu deinem Vorschlag, die Gemeinden zu befragen, ggf. Kandidaten/innen „ins Rennen“ zu schicken.
Hier mein Vorschlag für die nächste Stammapostelwahl 2026: Zur Wahl haben sich gestellt:
1 Prof. Dr. Mwika Mfune, sie ist 50 Jahre alt, Vice-Chancellor der University of Zambia , sie organisiert seit Jahren die Tage der „NAC International Sisters’ Fellowship“ und ist seit 2023 Bischöfin im Großraum Lusaka, sie spricht neben Englisch und Französisch noch sechs weitere afrikanische Sprachen.
2 Dr. Helge Mutschler, er ist 51 Jahre alt, promovierter Rechtsanwalt und Steuerberater aus Deutschland, er unterstützt als Bezirksapostelhelfer seit einigen Jahren Bezirksapostel Rüdiger Krause, er spricht fließend Englisch.
Alle Bezirke jeder Gebietskirche benennen jeweils zwei Wahlfrauen bzw. -männer...
