Kann, muss aber nicht lt. Katechismus. Also ein nicht garantierter vorgeschriebener Ablauf. Das Verlangen kann auch bleiben.Zum Thema Gottesdienstbesuch bzw. aktives Gotteskind hier ein Auszug aus dem Katechismus
Bei dem, der dem Gottesdienst häufig ohne zwingenden Grund fernbleibt, kann das Verlangen nach dem Empfang des Sakraments und nach dem geistgewirkten Wort schwinden.

Vor ein paar Jahren war das noch ein garantierter Ablauf.

Weichgespülte Angaben vor ein paar Jahren noch Fehlanzeige

Aber der Hinweis auf das geistgewirkte Wort, als ein bissel "Drohkulisse" durfte nicht fehlen.

Scheint auch nicht mehr wirksam zu sein, denn sonst würde das Kirchenschließprogramm weniger drastisch zuschlagen.
