Amtaufgabe in der NAK

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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filippo

#11 Beitrag von filippo » 04.01.2008, 09:05

Diese Frage solltest Du denen stellen, die dieses Prinzip nebst zugehöriger Wortwahl erdacht haben. Ich gehöre nicht dazu. Ich bin ja nichtmal neuapostolisch.

geir

#12 Beitrag von geir » 04.01.2008, 09:33

Lobo hat geschrieben:
geir hat geschrieben:... Es sind die ehemaligen AT's, die ständig versuchen sich zu rechtfertigen und sich damit selbst ins Abseits stellen...

Geir
der weitermacht, weil er es für die Geschwister tut.
So sind sie, unsere lieben Geschwister und Mitbrüder. Ständig nur hören... Fein und lieblich. Woher sie immer alles so genau wissen? Ich glaube, dass hier mal wieder Blinde über Blumen reden.

Gruß
Lobo
Das sehe ich schon bei dir Lobo, du lehnst was ab und versuchst doch auch den Rest der Welt davon zu überzeugen.
Meinst du, das ist bei anderen anders?

tergram

Re: Amtaufgabe in der NAK

#13 Beitrag von tergram » 04.01.2008, 10:16

Lieber Kranich, ich kann nur aus eigener Erfahrung (kein Amt, sondern eine Beauftragung) berichten. Zieh deine Schlüsse daraus bitte selbst.
Kranich hat geschrieben:Wie ist der Ablauf?
Brief per Einschreiben an meinen VO mit ausführlicher Begründung, warum ich... Kopie per Einschreiben an den BezAp.
Kranich hat geschrieben:Welche Schritte werden/wurden unternommen?
Sehr angenehmes Gespräch des VO mit mir; einvernehmliche Vereinbarung über die weitere Vorgehensweise.
Kranich hat geschrieben:Welche Reaktionen kennt Ihr aus Eurer Gemeinde, wie wird seitdem mit Euch umgegangen?
Das gesamte Spektrum der Reaktionen - allerdings als Einzelfälle: Von "das ist aber schade" über "ich werde für dich beten" und "du tust mir ja soooo leid" bis zu kalter Ignoranz, Verweigerung der Begrüßung. Der Großteil der Geschwister hat das Thema schweigend übergangen und sich geschwisterlich-freundlich wie bisher verhalten.

Dir viel Kraft und die für dich richtige Entscheidung,
t.

Matula

Re: ERLÖSCHEN DES AMTSAUFTRAGES...

#14 Beitrag von Matula » 04.01.2008, 11:05

Maximin hat geschrieben::) Matula,
nach den mir bekannten Richtlinien für AT´s erlischt es. Aber bitte schön, ein Blick in die aktuellen Richtlinien sollte Klarheit verschaffen. Ich habe mein Exemplar vor 3 Jahren weggegeben... :wink:
Micha grüßt

Maxim,

wie kann man denn in einer anderen Gemeinde etwas bestätigen, was zuvor bedingt durch Umzug erloschen ist, also folglich gar nicht mehr existiert ?

Ist das nicht unlogisch !

LG
Matula

Maximin

LOGIK IN GLAUBENSFRAGEN...?

#15 Beitrag von Maximin » 04.01.2008, 11:18

:) Matula,
ich habe die Richtlinien für NAK-Amtsträger nicht geschrieben. M. E. spielt Logik insbesondere in der Mathematik und in der Geometrie eine Rolle. Aber sonst... :?: Frage doch mal Gier, der ist auf aktuellerem Stand als ich. :lol:
Micha grüßt :wink:

Matula

Re: LOGIK IN GLAUBENSFRAGEN...?

#16 Beitrag von Matula » 04.01.2008, 11:36

Maximin hat geschrieben::) Matula,
ich habe die Richtlinien für NAK-Amtsträger nicht geschrieben. M. E. spielt Logik insbesondere in der Mathematik und in der Geometrie eine Rolle. Aber sonst... :?: Frage doch mal Gier, der ist auf aktuellerem Stand als ich. :lol:
Micha grüßt :wink:

Maxim, ich weiß doch das Du die Richtlinien nicht geschrieben hast, sonst stünde das dort bestimmt nicht so drin. :wink:

Aber Du gibst mir doch hoffentlich recht, dass man nicht etwas bestätigen kann, was zuvor erloschen ist.

Man kann nur etwas bestätigen, was noch vorhanden ist.

Gruss
Matula

geir

#17 Beitrag von geir » 04.01.2008, 11:37

Maxi, da hat sich die letzten Jahre nichts geändert:

Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.

Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst

Engelchen

#18 Beitrag von Engelchen » 04.01.2008, 11:42

geir hat geschrieben:Maxi, da hat sich die letzten Jahre nichts geändert:

Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.

Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst

Selbst wenn der AT im Bereich des zuständigen BEZAP bleibt?

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#19 Beitrag von tosamasi » 04.01.2008, 11:46

Engelchen schrieb:
Selbst wenn der AT im Bereich des zuständigen BEZAP bleibt?
Selbst wenn er nur in die Nachbargemeinde zieht :wink:
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi

Maximin

BESTÄTIGUNGEN - BEGLAUBIGUNGEN...

#20 Beitrag von Maximin » 04.01.2008, 11:54

:) geir, verbindlichsten Dank. Ich denke, damit haben wir Matulas Logikbedürfnissen Rechnung getragen ohne den festgefügten Boden stammapostolischer Richtliniensetzungsvollmacht zu verlasen. Ich meine, der Mann ist immerhin ein logisch denkender Mathematiker.

Nein, stimmt nur bedingt, denn die geltenden Richtlinien hat schließlich sein Vorgänger unterschrieben. Frage: Musste Dr. Leber nach seinem Amtsantritt die o.a. Richtlinien seines Vorgängers bestätigen? 8) Naja, vielleicht schärft er sie ja demnächst oder unterschreibt die von den BAP´s ver(ge)schärften neuen Richtlinien auch nur, womit sie für mindestens 10 Jahre rechtsgülltig würden. Frage: Was ist die Aufgabe eines Notars.... :?:
Mit launigsten Grüßen Micha :wink:

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