Amtaufgabe in der NAK
Das sehe ich schon bei dir Lobo, du lehnst was ab und versuchst doch auch den Rest der Welt davon zu überzeugen.Lobo hat geschrieben:So sind sie, unsere lieben Geschwister und Mitbrüder. Ständig nur hören... Fein und lieblich. Woher sie immer alles so genau wissen? Ich glaube, dass hier mal wieder Blinde über Blumen reden.geir hat geschrieben:... Es sind die ehemaligen AT's, die ständig versuchen sich zu rechtfertigen und sich damit selbst ins Abseits stellen...
Geir
der weitermacht, weil er es für die Geschwister tut.
Gruß
Lobo
Meinst du, das ist bei anderen anders?
Re: Amtaufgabe in der NAK
Lieber Kranich, ich kann nur aus eigener Erfahrung (kein Amt, sondern eine Beauftragung) berichten. Zieh deine Schlüsse daraus bitte selbst.
Dir viel Kraft und die für dich richtige Entscheidung,
t.
Brief per Einschreiben an meinen VO mit ausführlicher Begründung, warum ich... Kopie per Einschreiben an den BezAp.Kranich hat geschrieben:Wie ist der Ablauf?
Sehr angenehmes Gespräch des VO mit mir; einvernehmliche Vereinbarung über die weitere Vorgehensweise.Kranich hat geschrieben:Welche Schritte werden/wurden unternommen?
Das gesamte Spektrum der Reaktionen - allerdings als Einzelfälle: Von "das ist aber schade" über "ich werde für dich beten" und "du tust mir ja soooo leid" bis zu kalter Ignoranz, Verweigerung der Begrüßung. Der Großteil der Geschwister hat das Thema schweigend übergangen und sich geschwisterlich-freundlich wie bisher verhalten.Kranich hat geschrieben:Welche Reaktionen kennt Ihr aus Eurer Gemeinde, wie wird seitdem mit Euch umgegangen?
Dir viel Kraft und die für dich richtige Entscheidung,
t.
Re: ERLÖSCHEN DES AMTSAUFTRAGES...
Maximin hat geschrieben:Matula,
nach den mir bekannten Richtlinien für AT´s erlischt es. Aber bitte schön, ein Blick in die aktuellen Richtlinien sollte Klarheit verschaffen. Ich habe mein Exemplar vor 3 Jahren weggegeben...![]()
Micha grüßt
Maxim,
wie kann man denn in einer anderen Gemeinde etwas bestätigen, was zuvor bedingt durch Umzug erloschen ist, also folglich gar nicht mehr existiert ?
Ist das nicht unlogisch !
LG
Matula
LOGIK IN GLAUBENSFRAGEN...?

ich habe die Richtlinien für NAK-Amtsträger nicht geschrieben. M. E. spielt Logik insbesondere in der Mathematik und in der Geometrie eine Rolle. Aber sonst...


Micha grüßt

Re: LOGIK IN GLAUBENSFRAGEN...?
Maximin hat geschrieben:Matula,
ich habe die Richtlinien für NAK-Amtsträger nicht geschrieben. M. E. spielt Logik insbesondere in der Mathematik und in der Geometrie eine Rolle. Aber sonst...Frage doch mal Gier, der ist auf aktuellerem Stand als ich.
![]()
Micha grüßt
Maxim, ich weiß doch das Du die Richtlinien nicht geschrieben hast, sonst stünde das dort bestimmt nicht so drin.

Aber Du gibst mir doch hoffentlich recht, dass man nicht etwas bestätigen kann, was zuvor erloschen ist.
Man kann nur etwas bestätigen, was noch vorhanden ist.
Gruss
Matula
Maxi, da hat sich die letzten Jahre nichts geändert:
Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.
Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst
Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.
Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst
geir hat geschrieben:Maxi, da hat sich die letzten Jahre nichts geändert:
Der Amtsauftrag gilt grundsätzlich nur für den zugewiesenen Bereich. Wechselt daher ein Amtsträger seinen Wohnort und dadurch die Gemeinde oder den Bezirk, erlischt sein Amtsauftrag. Wenn er in der neuen Gemeinde Verrwendung finden soll, bedarf es der Bestätigung durch den Bezirksapostel. Es erfolgt keine neue Ordination.
Das läuft ähnlich, wenn du aus der Kirche austrittst und später wieder eintrittst
Selbst wenn der AT im Bereich des zuständigen BEZAP bleibt?
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- Registriert: 24.11.2007, 15:56
- Wohnort: tief unten
BESTÄTIGUNGEN - BEGLAUBIGUNGEN...

Nein, stimmt nur bedingt, denn die geltenden Richtlinien hat schließlich sein Vorgänger unterschrieben. Frage: Musste Dr. Leber nach seinem Amtsantritt die o.a. Richtlinien seines Vorgängers bestätigen?


Mit launigsten Grüßen Micha
