Ja, es ist richtig und doch falsch. Angenommen, einer der Ehepartner ist NAK und der andere nicht - was macht man dann in der jährlichen Einkommensteuererklärung?
Genau, das was der eine Ehepartner gezahlt hat, wird voll angesetzt und man bekommt jedenfalls einen Teil der vom Ehepartner gezahlten Kirchensteuer wieder zurück.
Gruss aus dem Süden,
auch Ihnen eine schöne Restwoche,
Heinrich
